Baden-Württemberg führt Bodenwertsteuer ein – Grundsteuer Zeitgemäß!

Ein Erfolg für die Arbeit der Initia­ti­ve „Grund­steu­er: Zeit­ge­mäß!“ und Prof. Dr. Dirk Löhr
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Die GRÜNEN-CDU-Landes­re­gie­rung setzte als erstes Bundes­land eine eigen­stän­di­ge Rege­lung für die Neuge­stal­tung der Grund­steu­er um.

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Das für die Länder unver­bind­li­che Bundes­mo­dell sieht als Berech­nungs­grund­la­ge eine Kombi­na­ti­on aus Grund­stücks­flä­che und Boden­richt­wert sowie Immo­bi­li­en­art, Netto­kalt­mie­te, Gebäu­de­flä­che und Gebäu­de­al­ter vor. Das erschien den effi­zi­enz­lie­ben­den Schwa­ben als zu proble­ma­tisch und zu wenig prak­ti­ka­bel. Sie verab­schie­de­ten am 4. 11. 2020 im Land­tag ein Grund­steu­er­ge­setz für Baden-Würt­tem­berg. Es ist das erste voll­stän­dig eigene Steu­er­ge­setz für das Land. In Baden-Würt­tem­berg wird die Grund­steu­er damit nach dem modi­fi­zier­ten Boden­wert­mo­dell ermit­telt – einem inno­va­ti­ven, einfa­chen, trans­pa­ren­ten und büro­kra­tie­ar­men Modell. Es löst die bishe­ri­ge Einheits­be­wer­tung ab. Die Neure­ge­lung greift für die Grund­steu­er­erhe­bung ab dem Jahr 2025.

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Was ist das modi­fi­zier­te Bodenwertmodell? 

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Beim modi­fi­zier­ten Boden­wert­mo­dell basiert die Bewer­tung im Wesent­li­chen auf zwei Krite­ri­en: der Grund­stücks­flä­che und dem Boden­richt­wert. Für die Berech­nung werden beide Werte mitein­an­der multi­pli­ziert. Auf die Bebau­ung kommt es für die Bewer­tung nicht an. Für über­wie­gend zu Wohn­zwe­cken genutz­te Grund­stü­cke wird das Bewer­tungs­er­geb­nis einer reinen Boden­wert­steu­er durch einen Abschlag in Höhe von 30 Prozent „modi­fi­ziert“. Das Ergeb­nis ist der Grund­steu­er­wert, der den verfas­sungs­wid­ri­gen Einheits­wert künf­tig ersetzt.

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Erfolg für Prof. Dr. Dirk Löhr und sein Team 

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Unter ande­rem machte sich die Initia­ti­ve „Grund­steu­er zeit­ge­mäß!“ für die umge­setz­te Lösung stark. Steu­er­ex­per­te Prof. Dr. Dirk Löhr kämpf­te in vorders­ter Front dafür und wider­spricht Vorwür­fen von Kriti­kern, die stei­gen­de Mieten und eine Verschär­fung der sozia­len Lage von Mietern befürchten.

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In einem Gast­bei­trag in der Süddeut­schen Zeitung schreibt er diesbezüglich:
„Wird ein Grund­stück jedoch nur gering­fü­gig genutzt oder in speku­la­ti­ver Absicht unge­nutzt vorge­hal­ten, ist die Steuer genau­so hoch wie bei opti­ma­ler Bebau­ung. So entsteht ein Druck auf eine effi­zi­en­te­re Nutzung der knap­pen Ressour­ce Boden und der Einhal­tung plane­ri­scher Vorga­ben. Weil zudem ein Teil der Boden­er­trä­ge nicht mehr in priva­te Taschen, sondern in den Gemein­de­haus­halt fließt, werden der Boden­wert und dessen Zuwäch­se gedämpft. Anders als bei allen ande­ren Grund­steu­er­mo­del­len werden schließ­lich wert­vol­le Immo­bi­li­en rela­tiv zum Wert höher belas­tet als weni­ger wert­vol­le – Unter­schie­de in den Immo­bi­li­en­wer­ten sind nämlich maßgeb­lich durch unter­schied­lich hohe Boden­wer­te bedingt.“
https://www.sueddeutsche.de/politik/grundsteuer-reform-meinung-loehr‑1.5099636

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Ziel des Geset­zes sind demnach gedämpf­te Boden­wert­zu­wäch­se, die lang­fris­tig zu bezahl­ba­re­rem Wohn­raum führen sollen, begüns­tigt durch eine Entwick­lung hin zu effi­zi­en­te­rer Nutzung des vorhan­de­nen bebau­ba­ren Bodens.

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Mindes­tens fünf weite­re Bundes­län­der denken über eine ähnli­che Lösung nach. Die Einfüh­rung ab 2025 bedeu­tet zunächst jedoch, dass Erfah­rungs­wer­te mit den verschie­de­nen Model­len noch eine ganze Weile fehlen werden.

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Auf die Akti­vis­ten rund um Dirk Löhr und seine Initia­ti­ve kommt weiter­hin viel Aufklä­rungs­ar­beit zu.
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Websei­te der Initia­ti­ve „Grund­steu­er: Zeit­ge­mäß!“: https://www.grundsteuerreform.net
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