Eine ganz andere Beurteilung der Bankenrettung – Siegfried Wendt

Heute bestrei­tet kaum noch jemand, dass die Schere zwischen Arm und Reich inzwi­schen viel zu weit geöff­net ist. Deshalb wäre eigent­lich zu erwar­ten, dass Regie­run­gen, die sich per Eid dem Gemein­wohl verpflich­tet haben, alles in ihrer Macht Stehen­de tun, den Öffnungs­win­kel dieser Schere wieder auf ein akzep­ta­bles Maß zu redu­zie­ren. Statt­des­sen aber haben sie sich in den letz­ten Jahren auf Regeln geei­nigt, die zu einer weite­ren Öffnung der Schere führen. Denn sie haben sich
– etwas über­spitzt gesagt – darauf geei­nigt, eine bestimm­te Art von Versi­che­rungs­be­trug zu legalisieren.

Der Zweck einer Versi­che­rung besteht darin, eine Soli­dar­ge­mein­schaft zu bilden, welche ein bestimm­tes Scha­dens­ri­si­ko, das für den Einzel­nen zu groß ist, unter sich aufteilt. Es handelt sich dabei immer um Fälle, bei denen die Wahr­schein­lich­keit des Eintritts eines Scha­dens beim Einzel­nen gering ist, aber die Scha­dens­sum­me für den Einzel­nen zu hoch ist. Man denke an ein Feuer, das ein Gebäu­de zerstört, an Hagel­nie­der­schlag, der eine Ernte zerstört, oder an einen Sturm, der zu einem Schiffs­un­ter­gang führt.

Gele­gent­lich kommt es vor, dass ein Versi­cher­ter der Versu­chung erliegt, einen Scha­den selbst herbei­zu­füh­ren, um in den Genuss der Versi­che­rungs­sum­me zu gelan­gen. Klas­si­sche Beispie­le hier­für sind Brand­stif­tung, um zu einem neuen Gebäu­de zu kommen, oder das Versen­ken eines Schif­fes, um zu einem neuen Schiff zu kommen.

Die Versi­che­rung, um die es im vorlie­gen­den Aufsatz geht, ist eine soge­nann­te Zahlungs­aus­fall­ver­si­che­rung. Die Soli­dar­ge­mein­schaft ist in diesem Fall eine Menge von Schuld­nern, die ihre Kredi­te zurück­zah­len müssen, und der Scha­dens­fall besteht in einem unwahr­schein­li­chen und nicht vorher­seh­ba­ren Ereig­nis, das einen Schuld­ner daran hindert, seine Zahlungs­ver­pflich­tun­gen zu erfül­len. Ein solches Ereig­nis ist beispiels­wei­se der Verlust des Arbeits­plat­zes. Ein Versi­che­rungs­be­trug liegt vor, wenn die Zahlungs­un­fä­hig­keit absicht­lich herbei­ge­führt wird. Man denkt dabei immer gleich an einen Schuld­ner, der seine Verpflich­tun­gen auf die Soli­dar­ge­mein­schaft aller Versi­cher­ten über­tra­gen will. Auf die Idee, dass ein Gläu­bi­ger den Betrug bege­hen könnte, kommt man zuerst einmal nicht, weil man nicht erkennt, wie er dies anstel­len könnte. In die Versu­chung, einen Betrug zu bege­hen, kann aber doch jemand kommen, der zu viel Geld hat, für das er keine Kredit­neh­mer findet, denen er zutraut, den Kredit akzep­ta­bel verzinst zurück­zah­len zu können. Der Betrug besteht dann darin, dass der Kredit an einen Kredit­neh­mer gege­ben wird, von dem von vorn­her­ein bekannt ist, dass er prak­tisch nichts wird zurück­zah­len können. Eine norma­le Versi­che­rung würde in diesem Fall aller­dings keine Ausfalls­zah­lun­gen leis­ten, so dass eine Versi­che­rung gewählt werden muss, die ihre Verpflich­tun­gen auf eine Soli­dar­ge­mein­schaft abwäl­zen kann, ohne zuvor deren Zustim­mung einho­len zu müssen. Es gibt tatsäch­lich eine Soli­dar­ge­mein­schaft, der Zahlungs­ver­pflich­tun­gen aufer­legt werden können, ohne dass vorher ihre Zustim­mung einge­holt werden muss, und das sind die Steu­er­zah­ler. Ein Betrug nach diesem Muster kann also nur reali­siert werden, indem der Staat als Kompli­ze der Gläu­bi­ger mitspielt und dies den Bürgern als „alter­na­tiv­lo­se Banken­ret­tung“ verkauft.

Der erste Betrug nach diesem Muster geschah in den USA, wo in großem Umfang Hypo­the­ken an Bürger verge­ben wurden, deren Zahlungs­un­fä­hig­keit bekannt war. Und in noch größe­rem Maßstab läuft der Betrug gegen­wär­tig unter der Bezeich­nung „Grie­chen­land­kri­se“ ab. Denn dass Grie­chen­land die hohen Kredi­te, die es erhal­ten hat, nicht – weder mit noch ohne Zinsen – würde zurück­zah­len können, war jedem klar, der die Verhält­nis­se genau analy­siert hat.

Dass durch derar­ti­ge Banken­ret­tun­gen tatsäch­lich die Schere zwischen Arm und Reich weiter geöff­net wird, ist offen­sicht­lich, denn die ursprüng­li­chen Kredit­ge­ber sind vorwie­gend Leute mit zu viel Geld, und die Tilgung mit Zinsen geht zu Lasten der Steu­er­zah­ler, von denen die wenigs­ten zu den Kredit­ge­bern zählen.

Neben dieser Umver­tei­lung von unten nach oben hat diese Banken­ret­tung aber auch noch einen zwei­ten nega­ti­ven Effekt, den man bereits aus frühe­ren Feudal­ge­sell­schaf­ten kennt. War damals eine Ernte wegen Unwet­tern, Dürre oder Schäd­lings­be­fall extrem schlecht oder fiel ganz aus, gaben die Feudal­her­ren ihren Bauern Kredi­te, obwohl von vorn­her­ein klar war, dass die Bauern nie mehr in die Lage kommen würden, ihre Schul­den zu tilgen. Auf diese Weise gerie­ten die Bauern in eine so extre­me Abhän­gig­keit von ihren Herren, dass sie prak­tisch Leib­ei­ge­ne wurden. Ein vergleich­ba­rer Effekt tritt durch die Banken­ret­tung ein, denn obwohl die ursprüng­li­chen Kredit­ge­ber ihr Geld zurück­be­kom­men, blei­ben die Schul­den der zahlungs­un­fä­hi­gen Kredit­neh­mer ja erhal­ten. Dadurch gera­ten sie in eine uner­träg­li­che Abhän­gig­keit von den „Banken­ret­tern“, die ihre Macht dann dazu gebrau­chen, um weite­re Vortei­le für sich heraus­zu­ho­len. Wenn jetzt von Grie­chen­land verlangt wird, große Teile des Staats­ver­mö­gens zu priva­ti­sie­ren, nimmt man dem Land letzt­lich seine Souve­rä­ni­tät zu Guns­ten von Inves­to­ren, denen es nur um ihren eige­nen Profit und nicht um das Wohl der grie­chi­schen Bürger geht. Ich hätte erwar­tet, wenigs­tens in einem Teil unse­rer Medien kriti­sche Stim­men zu hören, die darauf hinwei­sen, wie schänd­lich es ist, wenn jetzt von den Grie­chen verlangt wird, den Betrieb des Hafens von Piräus zu priva­ti­sie­ren. Aber das schei­nen sowohl unsere Regie­ren­den als auch die große Mehr­heit der Medi­en­leu­te ganz in Ordnung zu finden.

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