Wenn der Boden knapp wird… – Fritz Andres

Gedan­ken zu Effi­zi­enz und Vertei­lungs­ge­rech­tig­keit der Bodenordnung – - – 

Wenn der Boden knapp wird, wach­sen die Vertei­lungs­kon­flik­te und es stellt sich verschärft die Frage, wem denn eigent­lich die Erde gehört. Im ersten Drit­tel des 20. Jahr­hun­derts wurde im deutsch­spra­chi­gen Raum, wie schon zuvor in den Verei­nig­ten Staa­ten und ande­ren Ländern, viel­fach eine Reform der Boden­ord­nung gefor­dert. Deren Grund­ge­dan­ken, in zeit­ge­mä­ße Formen über­setzt, könn­ten wegwei­send sein für die Lösung zahl­rei­cher Ressour­cen­pro­ble­me der Gegenwart.
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Schon der Libe­ra­le J. S. Mill hatte fest­ge­stellt: „Es ist für nieman­den eine Bedrü­ckung, ausge­schlos­sen zu sein von dem, was andere hervor­ge­bracht haben. Sie waren nicht verpflich­tet, es für seinen Gebrauch hervor­zu­brin­gen, und er verliert nichts dabei, dass er an Dingen keinen Anteil hat, welche sonst über­haupt nicht vorhan­den sein würden. Allein es ist eine Bedrü­ckung, auf Erden gebo­ren zu werden, und alle Gaben der Natur schon vorher in ausschließ­li­chen Besitz genom­men und keinen Raum für den neuen Ankömm­ling frei­ge­las­sen zu finden.“
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Die Boden­re­for­mer gingen von der erschüt­tern­den Einsicht aus, dass der Mensch bei seiner Geburt die Erde verteilt vorfin­det und daher im weite­ren Verlauf wie ein Frem­der genö­tigt ist, um über­haupt auf der Erde leben zu dürfen, gleich­sam Eintritt bzw. einen laufen­den Tribut für die Nutzung der Erde an dieje­ni­gen zu zahlen, die vor ihm da waren. Die Refor­mer sahen daher in der heuti­gen Eigen­tums­ord­nung am Boden eine Vorrechts-Ordnung und sowohl einen ekla­tan­ten Wider­spruch zu elemen­ta­ren Menschen­rech­ten als auch einen grund­le­gen­den Ausbeutungstatbestand.
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Dass die bei dieser Struk­tur sich erge­ben­den Vertei­lungs­kon­flik­te um Land, Rohstof­fe, Öl, Wasser usw. bis in die Gegen­wart hinein zu den wich­tigs­ten Kriegs­ur­sa­chen gehö­ren, war ihnen bewusst und für viele von ihnen einer der wich­tigs­ten Gründe für ihre Forde­rung nach einer Reform. Für andere stan­den die sich aus der Privi­le­gi­en­struk­tur erge­ben­den funk­tio­nel­len Proble­me der Boden­ord­nung im Vorder­grund, wie die Hort­bar­keit des Bodens und die Speku­la­ti­on mit ihm, zumal mit städ­ti­schen Grundstücken.
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Eine Boden­re­form wurde in mehre­ren Spiel­ar­ten vertre­ten. Ihre Grund­idee ist jedoch einfach:
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Die Erde wird als Erbteil der gesam­ten Mensch­heit angesehen.
Der Einzel­ne kann den Boden (und die übri­gen natür­li­chen Ressour­cen) nutzen gegen laufen­des Entgelt.
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Die Einnah­men, die die Allge­mein­heit dadurch hat, verteilt sie gleich­mä­ßig pro Kopf der (Welt-) Bevöl­ke­rung zurück. Für den, der nicht mehr und nicht weni­ger Boden und Ressour­cen als der Durch­schnitt seiner Zeit­ge­nos­sen in Anspruch nimmt, ist dann die Nutzung im Ergeb­nis kosten­los, weil das Nutzungs­ent­gelt, das er bezahlt, dem Betrag entspricht, den er bei der Rück­ver­tei­lung erhält. – - – 

Damit ist das große Ziel der Boden­re­for­mer, jedem Menschen bei aller Unter­schied­lich­keit der Nutzung, vom ersten bis zum letz­ten Atem­zug ein glei­ches Recht an der Erde zu sichern, erreicht. Erbbau­recht und eine modi­fi­zier­te, nur auf den Boden bezo­ge­ne Grund­steu­er wären Wege zum Ziel. Eine entspre­chen­de Anwen­dung der Grund­idee auf die Atmo­sphä­re liegt nahe und würde auf effi­zi­en­tes­te und zugleich gerech­te Weise das Klima-problem lösen. 

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