Offshore-Windkraft – Ordnungspolitik statt Subventionspolitik

Die Poli­tik zur Ener­gie­wen­de verkommt zum Vorwand für Subven­ti­ons­po­li­tik. Dies zeigen aktu­el­le Pres­se­be­rich­te über die Pläne des Umwelt- und des Wirt­schafts­mi­nis­ters zur Haftungs­be­gren­zung für die Netz­be­trei­ber und über die Abwäl­zung der Kosten für Fehl­in­ves­ti­tio­nen auf die Verbrau­cher. Die ordnungs­po­li­tisch unbe­darf­te Verbrau­cher­schutz­mi­nis­te­rin Aigner, der es nur um die Endver­brau­cher­prei­se für Haus­halts­strom geht, hat das Verdienst, eine Diskus­si­on ange­sto­ßen zu haben, die die faulen Subven­ti­ons- und Haftungs-Kompro­mis­se des Umwelt- und des Wirt­schafts­mi­nis­te­ri­ums offen­ge­legt hat. Natür­lich muss der Verbrau­cher alle unver­meid­li­chen Kosten tragen, aber markt­wirt­schaft­lich entschei­dend ist, durch stren­ge Haftungs­re­geln für Kosten­mi­ni­mie­rung zu sorgen. Sonst beißen den Letz­ten die Hunde. Es reicht markt­wirt­schaft­lich nicht, Subven­ti­ons­kom­pro­mis­se zu suchen. 

Der Vorrang für die Einspei­sung von Wind­strom in die Netze wird zum Privi­leg gestei­gert, Wind­strom­an­la­gen auch dort hinstel­len zu dürfen, wo eine Einspei­sung des erzeug­ten Stroms gar nicht oder nicht recht­zei­tig möglich ist. Wo bleibt die Haftung der Anla­gen­be­trei­ber für sach­ge­rech­te Inves­ti­ti­ons- und Standortentscheidungen?

Die Netz­be­trei­ber wollen Gebiets­mo­no­po­le und staat­lich garan­tier­te Kapi­tal­ren­di­ten, aber von den tech­ni­schen Risi­ken frei­ge­stellt werden. Haftungs­be­schrän­kun­gen für nütz­li­che Inves­ti­tio­nen sind zwar seit der
Beschrän­kung der Tier­hal­ter­haf­tung für Nutz­tie­re im alten Rom nichts neues, aber gleich­wohl ordnungs­po­li­tisch so wenig sinn­voll, wie die Einschrän­kung der Haftung für die Risi­ken von Atom­kraft­wer­ken. Wer nicht in Netze
inves­tie­ren will, wo eine Strom­tras­se gewünscht wird, muss sein Gebiets­mo­no­pol verlie­ren. Die Märkte müssen von der Bundes­netz­agen­tur für Konkur­ren­ten geöff­net werden. Wenn die sich nicht finden, ist der Wind­kraft-Stand­ort falsch. Kapi­tal ist reich­lichst vorhan­den und notfalls könn­ten die Anla­gen­be­trei­ber doch auch noch die Netze bis an das Land erstel­len und selbst betreiben.

Risi­ken, die nicht versi­cher­bar sind, dürfen von Unter­neh­men trotz­dem einge­gan­gen werden. Es steht ihnen auch frei, auf eine Versi­che­rung zu verzich­ten und das Risiko selbst zu tragen. Jeder Vertrags­part­ner kann das Unter­neh­men fragen, ob es versi­chert oder hinrei­chend kredit­wür­dig bzw. ausrei­chend mit haften­dem Eigen­ka­pi­tal ausge­stat­tet ist; der Vertrags­part­ner kann auch selbst ins Risiko gehen. Aber die Risiko-Abwäl­zung auf Dritte, die das Risiko nicht beherr­schen können und nicht unmit­tel­ba­rer Vertrags­part­ner sind, muss in einer Sozia­len Markt­wirt­schaft ausge­schlos­sen sein. So sollte Frau Aigner argumentieren. 

Das Bundes­ka­bi­nett sollte sich am kommen­den Mitt­woch (29.08.2012) eine ordnungs­po­li­ti­sche Besin­nungs­stun­de geneh­mi­gen! Sonst verste­hen die Wahl­bür­ger nur noch Verschiebebahnhof! 

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